Und täglich grüßt der S21-Wahn
Nicht erst seit gestern hab ich das Gefühl, es muss eine Stuttgarter Posse sein, in die wir verwickelt worden sind, sozusagen mit dem Garant auf viele hundert weitere tägliche Fortsetzungen. Ginge es nicht um den beträchtlichen Schaden, der dabei angerichtet wird, ich würde mich zurücklehnen und bräuchte nichts anderes mehr tun, als wahlweise zu grinsen, schallend zu lachen, besorgt die Stirn zu runzeln oder bei so manchen Situationen Baldriantee kaufen zu gehen.
Ich bin überzeugt davon, hätte der Tief-Wahnhof und die sich daraus ergebenden Ereignisse in den Medien bundesweit dieselbe Bedeutung wie in Stuttgart und würden alle politischen und juristischen Schachzüge und Verbindungen offen dargelegt - sämtliche RTL-Vorabendserien-Einschaltquoten würden schlagartig gegen Null sinken. Leider ist das ganze Theater aber Wirklichkeit und eignet sich nicht zum Extrem-Couching. Deshalb Achtung: Wer sich darauf einlässt, läuft Gefahr, ganz und gar aufzuwachen. Nicht mal Zeit zum Gähnen bleibt.
StZ - Bahn nimmt weitere Hürde
Stuttgart - Der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat am Freitag zwei Eilanträge des Bundes für Umwelt- und Naturschutz (BUND) abgelehnt, mit dem die Organisation die Baumfäll- und Verpflanzungsarbeiten im Schlossgarten stoppen wollte . Das Gericht folgte den Argumenten der Projektgegner nicht, dass die Arbeiten, die nun anstehen, mit dem Bau einer zentralen Grundwasseranlage zusammenhängen. Damit hatte die Organisation in einem ihrer Anträge argumentiert. Die Arbeiten im Bereich des Grundwassermanagements müssen seit Dezember vergangenen Jahres ruhen, weil die Bahn bei der Planänderung zur Zentralisierung der Anlage den BUND nicht beteiligt hatte, um Fragen des Artenschutzes zu klären.
Stuttgart - Die geplanten Baumfällungen für Stuttgart 21 können nun aller Voraussicht nach beginnen. Am Freitag wurde eine weitere juristische Hürde genommen - der Verwaltungsgerichtshof (VGH) lehnte nach eigenen Angaben zwei Eilanträge des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ab, der damit die Fällung und Versetzung von 176 Bäumen im Schlossgarten verhindert wollte.
Pressemitteilung des Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21
vom 3. Februar 2012
Eilantrag gegen Baumfällung im Schlossgarten
Mit einem heute dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) in Bonn gefaxten Eilantrag will das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 die drohenden Baumfällungen im Mittleren Schlossgarten verhindern. Dabei geht es nicht um die naturschutzrechtlichen Aspekte, über die der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim auf Antrag des Naturschutz- verbandes BUND entscheidet. Wie Hannes Rockenbauch als Sprecher des Aktionsbündnisses berichtet, hat das EBA bereits einen fertig vorbereiteten Eilantrag an das Stuttgarter Verwaltungsgericht erhalten, um ihm bis Montagmittag noch die Chance für ein erneutes Baumfällverbot zu geben.
Folgt das Bundesamt dem Begehren nicht fristgerecht, soll der Eilantrag gegen die Baumfällungen sofort beim Verwaltungsgericht eingereicht werden. Hier geht es allein um die vom „Schlichter“ Heiner Geißler als „Stuttgart 21 Plus“ bezeichneten Verbesserungen, Dazu zählen ausdrücklich der Erhalt der gesunden Bäume und der Wei- terbau von Stuttgart 21 nur in dem Fall, dass der Tiefbahnhof 30 Prozent mehr Leistung bringt.
Die Mitglieder des Aktionsbündnisses pochen nun auf Einhaltung dieser vereinbarten Bedingungen, weil sowohl die Bahn AG wie sogar die das Projekt befürwortenden Parteien im Landtag ihnen explizit „ohne Wenn und Aber“ zugestimmt hätten. Falls das EBA untätig bleibe, habe nun das Gericht zu entscheiden, ob die Schlichtungsver- handlungen und die vor einem Millionenpublikum vielfach erklärten Zusagen eine „die Demokratie entwürdigen- de, trickreiche Täuschung oder rechtsverbindlich“ waren.
Antragsteller für das zu erwartende Gerichtsverfahren sollen Hannes Rockenbauch und die Initiative „Leben in Stuttgart e.V.“, vertreten von deren Vorsitzendem Gangolf Stocker, sein, weil sie als Teilnehmer der „Schlichtung“ durch deren Ergebnis begünstigt wurden. Damit werde, so Eisenhart von Loeper als anwaltlicher Beauftragter, rechtliches Neuland betreten. Dies sei notwendig, denn „die Deutsche Bahn AG darf nicht schikanös und rechts- missbräuchlich mit Billigung aller Hoheitsträger in Stadt, Land und Bund die wunderbaren, uralten Bäume des Mittleren Schlossgartens zerstören und damit unwiederbringlichen Schaden anrichten“.
Für Rückfragen:Hannes Rockenbauch, E-Mail: hannes.rockenbauch@stuttgart.de
StZ - Polizei hat Zeltdorf durchsucht
Stuttgart - Die Polizei hat am Freitag das Zeltlager von Stuttgart-21-Gegnern nahe des Bahnhofs durchsucht. Wie ein Polizeisprecher mitteilte, gab es Hinweise, dass sich ein Verdächtiger dort aufhalte, der Ende Januar im Wagenburgtunnel mehrere Kameras mutwillig zerschlagen hat. Zeitgleich durchsuchten Beamte die Wohnung des mutmaßlichen Täters im Stuttgarter Stadtteil Zuffenhausen.
Zu Letzterem brauchen wir natürlich noch unsere Sichtweise darauf, die mit Sicherheit anders aussieht. Dazu eignet sich besonders gut das gefilmte Material von Zwuckelmann:
Stuttgart, 3. Februar 2012: Ein für heute anberaumtes Gespräch zwischen Vertretern der Parkschützer und dem Stuttgarter Polizeipräsident Züfle, zu dem die evangelische Akademie Bad Boll eingeladen hatte, haben die Parkschützer kurz nach Beginn abgebrochen.
Grund dafür war die Art und Weise, in der die Polizei in den frühen Morgenstunden des heutigen Freitags einen Einsatz im Zeltdorf im Mittleren Schlossgarten durchführte.
Dieser Einsatz diente vorgeblich der Suche nach einem mutmaßlichen Straftäter und Beweismitteln. Obwohl die Polizei einen Durchsuchungsbeschluss für lediglich drei Zelte vorzuweisen hatte, rückte die Polizei mit einer Hundertschaft an, umstellte mit Polizeifahrzeugen die komplette Zeltstadt und durchsuchte sämtliche Zelte. Auch wurden Spürhunde zur Suche nach Drogen und Sprengstoff eingesetzt, obwohl der Durchsuchungsbeschluss eine solche Maßnahme nicht umfasste. Obwohl die Polizei per Gesetz dazu verpflichtet ist, bei Durchsuchungen einem Zeugen Zutritt zu gewähren, erhielt dieser von der Polizei keinen Zutritt und durfte der Durchsuchung nicht beiwohnen.
Holger Isabelle Jänicke, einer der Vertreter der Parkschützer in dem geplanten Gespräch mit Polizeipräsident Züfle, begründet den Abbruch wie folgt: „Bedingung für ein Gespräch war es, dass vorab kein Polizeieinsatz im Park stattfindet. Darüber hinaus sind Gespräche über Deeskalation sinnlos, wenn die Polizei im Rahmen ihres Ermessensspielraums so provozierend agiert, wie sie es heute bei ihrem Einsatz im Schlossgarten getan hat.“ Die evangelische Akademie Bad Boll hatte zu dem Gespräch eingeladen, um in neutraler Atmosphäre die beidseitigen Möglichkeiten auszuloten, bei den bevorstehenden Einsätzen im Schlossgarten eine Eskalation zu vermeiden.
Vor der Einladung zu diesem Gespräch kam es wiederholt zu potentiell eskalierendem und unangemessenen Verhalten seitens der Polizei. Beispielsweise simulierte die Polizei in der Nacht der Südflügelabsperrung eine Räumung der Zeltstadt und zwei Aktivistinnen mussten sich auf der Wache nackt ausziehen, nachdem sie sich am Südflügel angekettet hatten.
Zeitgleich mit dem heutigen Polizei-Einsatz fand ein zweistündiges Interview mit dem Polizeipräsidenten Züfle statt. Es sei allen überlassen, es sich anzuhören oder auch nicht. Ich gehöre zu den Letzteren.
SWR Mediathek - Interview Polizeipräsident Züfle
Angemeldete Versammlung im Hauptbahnhof wurde abgesagt:
Aktionsbündnis kritisiert Versammlungsverbot im Bahnhof
Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 will rechtlich prüfen lassen, ob das vom Amt für öffentliche Ordnung heute verhängte Verbot einer vom Aktionsbündnis angemeldeten Versammlung im Stuttgarter Hauptbahnhof am
Samstag, 4. Februar, um 13 Uhr angemessen ist.
Das Amt beruft sich einmal mehr auf die Funktion der Bahnhofshalle als "Entfluchtungsfläche". Angesichts einer nicht vorhersehbaren Zahl von Teilnehmer/innen sei die Sicherheit im Bahnhof nicht gewährleistet. Auch das Angebot des Aktionsbündnisses, die vor den Gleisen liegende Querbahnsteighalle freizuhalten und eine Entfluchtung über den Nordausgang zu gewährleisten lehnte das Amt ab.
Um den Versammlungsleiter vor rechtlichen Folgen zu bewahren, zieht das Aktionsbündnis die Anmeldung der Versammlung am Samstag nun zurück. Es behält sich aber vor, auch in Zukunft zu solchen Aktionen aufzurufen, wenn Gerichte das in dieser Form ausgeübte Demonstrationsrecht gegen die Willkür von Verwaltungen verteidigt haben. Ein Verfahren zur Klärung wird nun vom Aktionsbündnis angestrengt.
Hannes Rockenbauch, der Sprecher des Aktionsbündnisses, findet die Entscheidung des Amtes für öffentliche Ordnung "absolut unverständlich, denn für kommerzielle Zwecke wie zum Beispiel ein Pur-Konzert stand die Halle bereits zur Verfügung." Stuttgarts Bürgerinnen und Bürgern aber werde dies verwehrt, obwohl sie sich gerade für den Erhalt des Hauptbahnhofes einsetzten. Wenn es am Frankfurter Flughafen möglich sein soll, das Recht auf Versammlungsfreiheit zu gewährleisten, müsse das auch im Stuttgart Hauptbahnhof möglich sein.
Übrigens beruft sich Hannes Rockenbauch hier auf folgendes Urteil:
Süddeutsche - Der Flughafen ist kein Wohnzimmer
Das Bundesverfassungsgericht hat daher jetzt ein "Flughafenverbot" gegen Aktivisten einer "Initiative gegen Abschiebungen" für verfassungswidrig erklärt. Sie hatten Flugblätter gegen eine bevorstehende Abschiebung verteilt.
Gestern hatte ich dieses Video zu den geplanten Rammarbeiten für den Bahnhofstrog eingefügt, das akustisch darstellt, dass wir StuttgarterInnen ordentlich was auf die Ohren bekommen :
Dazu eine ausführliche Beschreibung der Fakten, was auf uns zukommt:
Und nun streben wir erwartungsgemäß der heutigen Abschlußszene zu, die bekanntlich die Spannendste sein sollte - und das ist sie:
Dieses Schreiben ist mal richtig lesenswert!
Schreiben aus dem Staatsministerium an Herrn Kefer, Deutsche Bahn AG
Noch ein I-Tüpfelchen obendrauf. Das
Bild eines Parkschützers vom zerstörten Südflügel
Ankündigung der Bahn: Stockwerk um Stockwerk wird abgetragen - stattdessen wie am Nordflügel: Zerstörungswahn

