Europaeischer Gerichtshof: Totschiessen von Demonstranten verstoesst nicht gegen Menschenrechte
Aufgrund dieses Urteils vom Europaeischen Gerichtshof hat die Italienische Polizei beim G-8-Gipfel in Genua 2001 kein Grundrecht der Europaeischen Menschenrechtskonvention verletzt. Die Eltern eines durch Kopfschuss getoeten jungen Mannes hatten Beschwerde eingelegt, die nun zurueckgewiesen wurde. Gegen dieses Urteil ist keine Berufung moeglich.
300.000 Menschen demonstrierten 2001 beim G-8-Gipfel, bei dem es zu schweren Ausschreitungen von Seiten der Polizei gegen friedliche Demonstranten kam. Marodierend zogen ganze Hundertschaften von Polizisten schwarz gekleidet und vermummt durch die Strassen. Schliesslich kam es bei einer Nacht- und Nebelaktion zu Verhaftungen der Demonstranten und zu Folterungen.
Amnesty International sprach von der „größten Außerkraftsetzung von demokratischen Rechten in einem westlichen Land nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs“.
Hintergrund:
Ich stelle hier auch die fuenf Teile des Filmes "Die blutigen Tage von Genua" ein, warne aber vor. Der Film ist nichts fuer schwache Nerven und ein "Zurueck auf die Couch" ist danach auch nicht mehr moeglich.